Verhaltensempfehlungen für das Bußgeldverfahren
Sie haben das Recht, zu schweigen, ohne rechtlich Nachteile befürchten zu müssen!
Machen Sie deshalb schon vor Ort grundsätzlich keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei und unterschreiben Sie nichts! Solange der Inhalt der Ermittlungsakte nicht bekannt ist, sollten Sie dem Schweigen in jedem Fall den Vorzug geben.
Je früher ein fachlich spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser sind die Aussichten für eine erfolgreiche Verteidigung.
Es ist nicht von Vorteil, mit der Bußgeldbehörde über den Vorwurf zu diskutieren, Ausreden zu formulieren oder den Anhörungsbogen mit der Bitte, keine Punkte zu geben, an die Bußgeldbehörde zurückzusenden.
Auch wenn Sie zunächst nur als Halter des betroffenen Kfz einen Zeugenfragebogen erhalten, ist es ebenfalls nicht immer ratsam, sofort Angaben zur Sache zu machen. Über die Angaben zur Person hinausgehende Angaben sind zumeist taktisch unklug.
Sie sind weder verpflichtet, zur Fahrerermittlung beizutragen noch der Polizei die Haustür zu öffnen, noch auf polizeiliche Vorladung zu erscheinen und/oder sich gegenüber der Polizei zu äußern.